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   BVerwG, 07.06.1989 - 8 B 80.89   

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https://dejure.org/1989,13812
BVerwG, 07.06.1989 - 8 B 80.89 (https://dejure.org/1989,13812)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1989 - 8 B 80.89 (https://dejure.org/1989,13812)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - 8 B 80.89 (https://dejure.org/1989,13812)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Schätzung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für befahrbare Wohnwege auf Grundlage gesicherter Erfahrungssätze

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1989 - 8 B 80.89
    Auf diesen Zusammenhang ist in der Beschwerdeschrift einzugehen, d.h. es ist darzulegen, daß und inwiefern eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und daß und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1989 - 8 B 80.89
    Ein Tatsachengericht verletzt seine Aufklärungspflicht im allgemeinen dann nicht, wenn eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei die - von ihr nunmehr vermißte - Beweiserhebung nicht beantragt hat (vgl. Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG II B 45.73 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 89).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1989 - 8 B 80.89
    Auf diesen Zusammenhang ist in der Beschwerdeschrift einzugehen, d.h. es ist darzulegen, daß und inwiefern eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und daß und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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